Ein Mann und eine Frau geben einander lächelnd die Hand.

Zusammenarbeit und Synergien

Ärzt:innen und Komplementärtherapeut:innen können auf verschiedene Arten zusammenarbeiten und Synergien erzeugen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Klient:innen zu verbessern.

Gemeinsam bieten Ärzt:innen und Komplementärtherapeut:innen ganzheitliche Behandlung an

Ergänzend zur Schulmedizin fördert die Komplementärtherapie einen ganzheitlichen und nachhaltigen Genesungsprozess. Atemtherapeut:innen arbeiten an und mit dem Körper (Berührung und Bewegung). Sie arbeiten auch mit Atem- und Energiearbeit und begleiten ihre Klient:innen mit Anleitung und Gespräch. In der Atemarbeit werden Ressourcen mobilisiert und Genesungsprozesse aktiv und nachhaltig gefördert.

Die Komplementärtherapie wirkt ergänzend zur schulmedizinischen Behandlung

Atemtherapeut:innen stellen keine Diagnose und geben kein Heilversprechen. Sie nutzen weder technische Hilfsmittel noch invasive Methoden. Zudem geben sie keine Heilmittel ab oder Empfehlungen dazu.

Während Ärzt:innen ihr schulmedizinisches und pharmazeutisches Wissen einbringen, fokussieren sich Atemtherapeut:innen auf ihre Methodik. Diese beiden Anwendungen können durch ihre Kombination und dem bedachten Einsatz die Gesundheit und das Wohlbefinden von Klient:innen fördern.

In der Begleitung kann die Atemtherapie aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes und mittels therapeutischem Gespräch einen zusätzlichen und hilfreichen Beitrag liefern.

Präventive Massnahmen könnten gemeinsam besprochen und gefunden werden, um Krankheiten und Beschwerden zu vermeiden oder gar zu verhindern.

Krankenkassendeckung

Die Atemtherapie wird von den meisten Krankenkassen über die Zusatzversicherung und den Tarif 590 anerkannt. Bei diesem Tarif handelt es sich um eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG). Er enthält über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen und ist schweizweit gültig: Version 2023 des Tarifs 590.

In der Schweiz ist die Komplementärtherapie gesetzlich verankert

Am 17. Mai 2009 wurde der Verfassungsartikel «Zukunft mit Komplementärmedizin» (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin») angenommen (Artikel 118a der Bundesverfassung). Das Schweizer Stimmvolk sprach sich mit einem eindeutigen «Ja» für die Komplementärmedizin (später Komplementärtherapie) aus.

Die Anerkennung der Komplementärtherapie begann in der Schweiz 1999, als die gesetzliche Grundlage für die Registrierung und Anerkennung von verschiedenen komplementärmedizinischen Methoden geschaffen wurde.

Seitdem haben viele Krankenkassen die Anerkennung der Komplementärtherapie, wie Atemtherapie, in ihre Versicherungen aufgenommen. Die genauen Bedingungen und Leistungen können von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt werden.